Interview
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Wer hat «Recht»? Urheberrechte und die SUISA

SUISA: Vermittler zwischen Urhebern, Verlegern und Nutzern von Musik
Die SUISA vermittelt zwischen den Urhebern, Verlegern und Musiknutzern wie Konzertveranstaltern, Fernseh- und Radiosendern oder Online-Plattformen und verhandelt mit den Nutzerverbänden angemessene Tarife, die bestimmen, wieviel Geld für die Nutzung von Musik an die Künstler bezahlt werden muss. Als Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein nimmt die SUISA die Rechte von über 36 000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern in den beiden Ländern wahr. Giorgio Tebaldi, Leiter Kommunikation SUISA erklärt:

Pensionskasse, Koordinationsabzug und Teilzeit

Von vielen Musikern – insbesondere freischaffenden – wird erwartet, dass sie das Thema Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Dabei sind insbesondere der Koordinationsabzug, die Teilzeit-Anstellung bei mehreren Arbeitgebern und die Anmeldung der selbständigen Erwerbstätigkeit der Kern des Themas.
Hans Brupbacher, Stiftungsratspräsident der Pensionskasse Musik und Bildung, geht das Thema für uns an: