Pensionskasse, Koordinationsabzug und Teilzeit
Pensionskasse, Koordinationsabzug und Teilzeit

Pensionskasse, Koordinationsabzug und Teilzeit

Vorsorge für Musiker – was meint der Experte?

Pensionskasse, Koordinationsabzug und Teilzeit

Von vielen Musikern – insbesondere freischaffenden – wird erwartet, dass sie das Thema Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Dabei sind insbesondere der Koordinationsabzug, die Teilzeit-Anstellung bei mehreren Arbeitgebern und die Anmeldung der selbständigen Erwerbstätigkeit der Kern des Themas.
Hans Brupbacher, Stiftungsratspräsident der Pensionskasse Musik und Bildung, geht das Thema für uns an:

Attraktive Vorsorge

Das Vorsorgeangebot der Pensionskasse Musik und Bildung bietet klare Vorteile für Orchestermusikerinnen und –musiker, Musiklehrpersonen oder anderweitig in Teilzeit angestellte Musikerinnen und Musiker.Arbeitgeber wie Musikschulen oder andere Bildungsinstitutionen können mittels eines Vorsorgeplanes BV den BVG-Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern umfassend, bedarfsgerecht, administrativ einfach und preisgünstig nachkommen.Viele Musiklehrpersonen erzielen aber neben ihrem Lohn aus fester Anstellung ein massgebliches Erwerbseinkommen aus mehreren kleinen, unselbständigen Tätigkeiten wie als Orchestermusiker, als Organist, als Chorleiter oder auch aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Massgeschneidertes Angebot für Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte

Wir versichern alle Einkommen ab dem ersten Franken. Wir kennen keine Eintrittsschwelle und auch keinen Koordinationsabzug. Mit den Vorsorgeplänen MV (für Mehrfachbeschäftigte) und SE (für Selbständigerwerbende und Freischaffende) können somit alle Teile des Erwerbseinkommens in die berufliche Vorsorge einbezogen werden und zur Verbesserung der künftigen Vorsorgeleistungen beitragen. Allerdings ist zu beachten, dass die Arbeitgeber gemäss BVG erst ab einem Einkommen von CHF 21‘150.00 bzw. 21’330 Franken (ab 2019) verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmenden obligatorisch zu versichern. Falls diese Einkommensgrenze aber aus zwei oder drei Anstellungen zusammen erreicht wird, haben sich gemäss Artikel 46 BVG alle Arbeitgeber mit anteilmässigen Beiträgen an der Vorsorge zu beteiligen.Für eine Vorsorgeversicherung im MV-Plan oder SE-Plan können sich alle Personen einzeln bei der PK Musik und Bildung anmelden.

Pensionskasse Musik und Bildung

Schon vor bald 40 Jahren hat die PK Musik und Bildung diese spezielle Situation der Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten und Selbständigerwerbenden erkannt und das Vorsorgeangebot auf diese Personen zugeschnitten und immer wieder angepasst.
Details zu den Vorsorgeangeboten für Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte sowie für Selbständigerwerbende sind der Website der Pensionskasse Musik und Bildung www.musikundbildung.ch zu entnehmen.

Kontakt:

Pensionskasse Musik und Bildung

Marktgasse 5

4051 Basel

Tel. 061 906 99 00

info@musikundbildung.ch