Üben in der Mietwohnung
Üben in der Mietwohnung

Üben in der Mietwohnung

Üben in der Mietwohnung

was sind meine Rechte und was sagt überhaupt das Gesetz?

«Wo kein Kläger, da kein Richter“, sprich; es kann immer musiziert werden, solange niemand gestört wird. Deshalb empfehlen wir, auf die Nachbarn zuzugehen, das Gespräch zu suchen BEVOR es zum Konflikt kommt. Versuche herauszufinden, wann das eigene Üben die Nachbarn miznimal stört.

Gibt es nun doch Ärger, ist gut zu wissen, was die eigenen Rechte sind. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Bestimmungen in Hausordnungen, Reglementen aber auch im Zivilgesetzbuch, der kommunalen Polizeiverordnung und im Schweizerischen Obligationenrecht.

Generell gilt: Ein allgemeines Verbot von musizieren im Mietvertrag oder der Hausordnung ist ungültig, tägliches Üben ist ein Persönlichkeitsrecht.
Die Rücksichtnahme auf Nachbarn ist zwar gesetzlich festgehalten (Art. 684 ZGB und Mietrecht: Art. 257f OR), was dies konkret zu bedeuten hat, ist jedoch eine Grauzone.

Was muss ich trotzdem von Gesetzes wegen akzeptieren und respektieren?

  1. Ruhezeiten: Werktags 12Uhr-13Uhr, Sonn- und öffentliche Ruhetage
  2. Nachtruhe für musizieren: 20Uhr-8Uhr, im Sommer am Freitag- und Samstagabend erst ab 23Uhr
  3. Eine Einschränkung der Übezeit auf 2-3 Stunden pro Tag (falls verlangt)
  4. Ein generelles Verbot besonders lauter Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete ist möglich

Konkret kann man mir NICHT verbieten, z.B.:

  • – Am Nachmittag 13-15Uhr Violine zu spielen (ausser an Ruhetagen)
  • – Am Vormittag 10-12Uhr Flöte zu spielen (ausser an Ruhetagen)
  • – Am Abend 18-20Uhr Gitarre zu spielen (ausser an Ruhetagen)

Man KANN mir jedoch verbieten, z.B.:

  • – Am Sonntag Vormittag zu musizieren (Ruhetag!)
  • – Um Mitternacht mein Rezital zu üben (Ruhezeit!)
  •   In der Wohnung Schlagzeug zu spielen (aussergewöhnlich lautes Instrument)
  • – Täglich 6 Stunden zu üben (im Ermessen des Vermieters)

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Bild: Image courtesy of stockimages at FreeDigitalPhotos.net, Photo by stockimages. Published on 09 January 2015, Stock photo – Image ID: 100304737    

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