Preise, Stipendien, Förderbeiträge – Steuern?
Preise, Stipendien, Förderbeiträge – Steuern?

Preise, Stipendien, Förderbeiträge – Steuern?

Preise, Stipendien, Förderbeiträge – Steuern?

Das neue Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 26. Februar 2018 hat es in sich – gerade für Musiker und Studierende.
Es klärt nämlich die Frage, ob Stipendien, Preise und Fördergelder der öffentlichen Hand oder von privaten Stiftungen allenfalls steuerfrei sind, oder als Einkommen oder Schenkung deklariert und versteuert werden müssen.

Viele Musikstudierende erhalten Stipendien, zahlreiche Berufsmusiker gewinnen Preise in der Form von Geld oder erhalten Förderbeiträge der öffentlichen Hand oder von privaten Stiftungen. Flattern Ende Januar jeweils die Steuererklärungsformulare ins Haus, stellt sich spätestens dann natürlich die Frage, ob diese Gelder als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden müssen. Es ist ja faktisch kein Lohn und auch keine Gage – denn diese stellen in jedem Falle steuerbares Einkommen dar.

Im Grundsatz: steuerbar

Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. In Ausnahmefällen kann es sich um eine steuerfreie Unterstützungsleistung oder um eine einkommenssteuerfreie Schenkung handeln.

Stipendien und Förderbeiträge

Stipendien und Förderbeiträgen von der öffentlichen Hand oder von privaten Unterstützern (z.B. Stiftungen) können als steuerfreie Unterstützungsleistungen qualifizieren. Die Kriterien sind klar definiert und werden restriktiv ausgelegt. Steuerfrei ist eine Leistung, wenn ALLE folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. du lebst unter dem Existenzminimu
  2. du erhältst das Geld in Unterstützungsabsicht. Sprich; man will dir helfen, einen (minimalen) Lebensunterhalt sicherzustellen
  3. du erhältst das Geld, ohne dass du eine Gegenleistung erbringen musst

Sind ALLE 3 Kriterien erfüllt, ist der Betrag bis zum Erreichen deines Existenzminimums steuerbefreit. Der Betrag, der darüber hinausgeht, ist jedoch als Einkommen zu versteuern.

Schenkungen – die Ausnahme!

Eine Schenkung kann viele Formen haben wie bspw. Geld, Instrumente, Fahrzeuge oder Kleidung. Bei einem «GESCHENK» wird KEINERLEI GEGENLEISTUNG erwartet oder erbracht und es ist auch keine „Entlöhnung im Nachhinein“.
Wenn du eine Schenkung erhältst, ist diese ausdrücklich von der Einkommenssteuer befreit, sie kann jedoch (je nach Kanton) einer Schenkungssteuer unterliegen.
Eine Schenkung muss in der Regel in einer separaten Schenkungssteuer-Deklaration innert 30-90 Tagen nach Erhalt der Leistung deklariert und ggf. die Schenkungssteuer entrichtet werden. Zusätzlich sollte die Schenkung auch in der jährlichen (Einkommens-) Steuererklärung als solche offengelegt werden, um den Vermögenszufluss zu plausibilisieren.

Preis = Schenkung?

Preise und Auszeichnungen gelten NUR DANN als Schenkung, wenn du NICHT verpflichtet bist, eine Gegenleistung zu bringen und der Preis keine Entlöhnung im Nachhinein für ein Werk oder eine Arbeit darstellt.

Konkrete Beispiele:

Stipendium:

Du bist Student und hast weder Einkommen noch Vermögen, lebst also unter dem Existenzminimum von angenommen CHF 2’200.- pro Monat. Nun erhältst du vom Kanton ein Stipendium von CHF 1’500.- pro Monat. Wie ist dies zu versteuern?

Da du unter dem Existenzminimum lebst, ist Kriterium 1 erfüllt sowie Kriterium 2 und 3, da der Kanton dir das Geld in reiner Unterstützungsabsicht gibt und keinerlei Gegenleistung erwartet. Das Stipendium übersteigt dein Existenzminimum NICHT, somit ist es steuerbefreit.

Förderbeitrag:

Du bist Berufsmusiker, hast ein fixes Einkommen von CHF 1’500.- und lebst also unter dem Existenzminimum von angenommen CHF 2’200.- pro Monat. Nun erhältst du von einer privaten Stiftung einen Förderbeitrag von CHF 2’000.- pro Monat. Wie ist dies zu versteuern?

Da du unter dem Existenzminimum lebst, ist Kriterium 1 erfüllt sowie Kriterium 2 und 3, da die Stiftung dir das Geld in reiner Unterstützungsabsicht gibt und keinerlei Gegenleistung erwartet.
Achtung: Dein fixes Einkommen plus der Förderbeitrag ergeben einen Totalbetrag von CHF 3’500.- pro Monat, was das Existenzminimum um CHF 1’300.- übersteigt. Somit muss der Betrag von CHF 1’300.- pro Monat als Einkommen versteuert werden, CHF 2’200.- sind steuerbefreit.

Preisgeld:

Eine private Stiftung wird auf deine ausserordentliche künstlerische Karriere aufmerksam und verleiht dir unverhofft einen einmaligen Preis von CHF 10’000.-; selbstverständlich ohne Erwartung einer Gegenleistung.

Der Preis ist eine Schenkung und stellt keine Entlöhnung für im Nachhinein dar. Dadurch ist der Betrag von der Einkommenssteuer befreit. 

Wettbewerb (Achtung GRAUZONE!):

Du komponierst ein Werk für einen Wettbewerb einer Stiftung und gewinnst den ersten Preis im Wert von CHF 8’000.-.

Hier beginnt genau die GRAUZONE: Ist dieser Preis eine Entlöhnung im Nachhinein für eine Arbeit bzw. ein Werk? In diesem Fall empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater zusammenzusitzen.

Links dazu:

Gratis Stiftungsrecherche:

Dieser Newsletter enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht für fachspezifische Fragestellungen herangezogen werden. Die vorliegenden Informationen ersetzen im Besonderen keine professionelle Beratung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der hier aufgeführten In­halte. Obwohl die Informationen auf Richtigkeit und Aktualität hin geprüft werden, lehnen wir soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für unerwünschte Folgen aus dem Gebrauch dieser Informationen ab.