Manuela und die Deutsche Bahn
Manuela* wollte kürzlich mit einem IC-Bus der Deutschen Bahn reisen.
Da man ihr die Mitnahme ihrer Viola im Fahrgastraum verwehrte, musste Sie beim Schalter ein neues Ticket mit dem Zug lösen.
War dies ein Versehen oder sind Musikinstrumente für das Reiseunternehmen ein rotes Tuch?
Wir haben nachgefragt.
Was ist passiert?
Manuela kaufte sich auf der Webseite der Deutschen Bahn (DB) ein Ticket von München nach Zürich, wobei die Webseite automatisch vorschlug, die Etappe mit dem IC-Bus der DB zurückzulegen. Sie kaufte sich dieses Ticket, Hinweise auf andere Reisebestimmungen als bei einer Zugreise sah sie keine.
Ein paar Tage später wollte nun Manuela mit einem Rucksack und ihrem Bratschenkoffer in den Bus einsteigen, genau wie bei jeder Zugreise. Als sie nun der Fahrerin ihr Ticket zeigt, wurde sie sehr unsanft und laut darauf hingewiesen, dass sie mit ihrer «Geige» nicht einsteigen dürfe und dass man keine Musikinstrumente in den Fahrgastraum nehmen dürfe.
Manuela bot nun an, den Rucksack in den Gepäckraum zu geben und ihr Instrument während der Fahrt auf ihren Füssen zu transportieren – ja sogar, das Instrument aus dem Koffer zu nehmen und auf ihrem Schoss zu transportieren, während Instrumentenkoffer und Rucksack im Gepäckraum verstaut werden – somit hätte Manuela nur noch die nackte Viola im Fahrgastraum gehabt und alles andere abgegeben. Keine Chance, die Fahrerin wurde immer lauter und bestimmter.
Der Bratschenkoffer hatte die Masse 80 x 27 x 14.5 cm. Dadurch überschritt er die zulässige Grösse für Handgepäck um 10cm, war jedoch deutlich schlanker und kürzer.
Während Manuela versuchte, mit der Fahrerin eine Lösung zu suchen, stiegen weitere Leute mit deutlich grösseren Gepäckstücken ein.
Es schien somit, als ob nicht die Grösse oder die Anzahl der Gepäckstücke das Problem gewesen wären sondern die Tatsache, dass es sich um ein Musikinstrument handelte.
Was meint die Deutsche Bahn dazu?
Manuelas Geschichte liess uns hellhörig werden, worauf wir um eine Stellungnahme betreffend Reisen mit IC-Bussen der DB gebeten haben. Die Quintessenz der Stellungnahme:
- Die Mitnahme von Musikinstrumenten ist zwar grundsätzlich möglich, diese unterstehen jedoch den Standard Gepäckbestimmungen. Dadurch besteht KEIN Anspruch auf Transport des Instruments im Fahrgastraum.
- Musikinstrumente müssen ZWINGEND innerhalb der Masse 70 x 50 x 30 cm, sonst gibt es KEINEN Anspruch auf Transport. Über Ausnahmen entscheidet das Buspersonal.
- Auch wenn man einen ZUSÄTZLICHEN SITZ für ein Cello oder eine Gitarre bucht, gibt es KEINE GARANTIE, dass man das Instrument überhaupt mitnehmen kann, da es die Maximalmasse überschreitet.
- Wird ein Instrument beim Transport im Gepäckraum beschädigt oder geht verloren, haftet die DB lediglich bis zu einem MAXIMALBETRAG von € 1’200.- pro Gepäckstück.
Unser Fazit
Es gibt keinerlei Garantie, ein Instrument im Fahrgastraum des IC-Busses mitnehmen zu können – selbst nicht bei Buchung eines Extra-Sitzes. Die IC-Bus-Gepäckbestimmungen erscheinen uns dadurch deutlich restriktiver als die der meisten Airlines wobei man sich auf das Wohlwollen des Buspersonals besser nicht verlassen sollte.
Auf die Frage, ob Manuela wieder mit einem IC-Bus der DB reisen würde schreibt sie folgendes:
«Ich kann nicht riskieren, wieder eine Reise in einem IC-Bus zu buchen. Es ist doch lächerlich, dass wir Musiker nach dem Ärger mit vielen Airlines nun auch noch bei Busreisen dasselbe erleben müssen. Früher ging es ja auch.»
Leider können wir uns diesem Votum anschliessen.
Wir haben unsere Bedenken schriftlich bei der Deutschen Bahn deponiert und hoffen auf zukünftig musikerfreundlichere Gepäckbestimmungen.
*»Manuela» möchte anonym bleiben, ihr Name ist uns bekannt.