Wer hat «Recht»? Urheberrechte und die SUISA
Wer hat «Recht»? Urheberrechte und die SUISA

Wer hat «Recht»? Urheberrechte und die SUISA

Wer hat «Recht»?

Urheberrechte und die SUISA

SUISA: Vermittler zwischen Urhebern, Verlegern und Nutzern von Musik

Die SUISA vermittelt zwischen den Urhebern, Verlegern und Musiknutzern wie Konzertveranstaltern, Fernseh- und Radiosendern oder Online-Plattformen und verhandelt mit den Nutzerverbänden angemessene Tarife, die bestimmen, wieviel Geld für die Nutzung von Musik an die Künstler bezahlt werden muss. Als Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein nimmt die SUISA die Rechte von über 36 000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern in den beiden Ländern wahr.

Giorgio Tebaldi, Leiter Kommunikation SUISA erklärt:

Für dich als Musiker:
„Ich spiele fremde Stücke“
An jedem Konzert, welches sich ausserhalb des privaten Rahmens bewegt, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Liste der gespielten Stücke auszufüllen bzw. vom Musiker ausfüllen zu lassen und an die SUISA weiterzugeben. Die Kosten für die Urheberrechte trägt jedoch immer der Veranstalter und nicht der Musiker. Ausnahme: Der Musiker veranstaltet das Konzert selber.

Für dich als Komponisten:
„andere spielen meine Stücke“
Als Komponisten stellt sich dir irgendwann die Frage, ob du Mitglied bei der SUISA werden sollst. Die Antwort: Ja – wenn deine Musik genutzt wird. Sprich: Eine SUISA-Mitgliedschaft macht dann Sinn, wenn deine Werke beispielsweise an Konzerten aufgeführt, im Fernsehen oder Radio gesendet oder auf Tonträger vervielfältigt werden. Von 100 eingenommenen Franken verteilt die SUISA 88 Franken an die Komponisten Textautoren und Verleger von Musik.

Für dich als Veranstalter: „An meinem Anlass wird Musik gespielt“Wenn du einen Anlass veranstaltest, der erstens ausserhalb des privaten Rahmens stattfindet und an dem zweitens Musik gespielt wird, benötigst du eine Lizenz. Du meldest also deinen Anlass bei der SUISA an und erhältst dafür eine Lizenz, Musik nutzen zu dürfen. Bei einem Konzert beispielsweisemeldest du der SUISA, welche Werke aufgeführt worden sind. Die SUISA stellt dir im Namen der Urheber und Verleger Rechnung, zieht das Geld ein und verteilt es an diejenigen Musikurheber/-verleger, deren Werke am Konzert genutzt wurden.

Mitglied werden – unkompliziert via Online-Formular

Die SUISA-Mitgliedschaft lohnt sich also für Urheber oder Verleger, deren Werke z.B. aufgeführt oder gesendet werden.
Ein weiteres Plus: Die SUISA bietet ihren Mitgliedern auch Sozial- und Kulturleistungen. Mitglied werden kann man online über ein Anmeldeformular. Ausführliche Informationen zur SUISA-Mitgliedschaft findest du unter www.suisa.ch/mitglieder.